Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen CREARTIV GmbH
§ 1 Allgemeines
(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
(2) Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Sie werden in den Vertrag einbezogen, wenn unser Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Neufassung deren Geltung widerspricht.
(3) Bei der Verwendung gelieferter Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
(1) An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden.
(2) Die Auftragserteilung, soll schriftlich (auch per Telefax) erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten unseres jeweiligen Vertragspartners. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergeben sich Auftragsumfang und -inhalt im Zweifel aus dieser.
§ 3 Lieferung
(1) Solange unser Vertragspartner mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
(2) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, mindestens einer Frist von 2 Wochen gegeben.
§ 4 Berechnung
(1) Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk ohne Verpackung.
(2) Für die Berechnung gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Kurzfristige Preiserhöhungen sind von unseren Vertragspartnern hinzunehmen, wenn die Lieferung aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, erst nach Ablauf einer Frist von 4 Monaten nachAuftragserteilung erfolgen kann. In diesem Fall sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge steht dem Vertragspartner insoweit nicht zu.
(3) Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
(4) Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Auch diese Kosten können an etwaige im Zeitpunkt der Lieferung veränderte Fracht- und Nebengebührensätze angepasst werden, wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die unser Vertragspartner zu vertreten hat, erst nach einer Frist von 4 Monaten erfolgen kann. Ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge steht unserem Vertragspartner insoweit ebenfalls nicht zu.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Neukunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu leisten. Ansonsten sind unsere Forderungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen im kaufmännischen Verkehr in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und im nicht kaufmännischen Verkehr in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(2) Sowohl unserem Vertragspartner als auch uns ist es gestattet, im Einzelfall einen niedrigeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
(3) Im kaufmännischen Verkehr berechtigen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen unseren Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Im nicht kaufmännischen Verkehr sind unsere Vertragspartner zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
§ 6 Datenspeicherung
Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden zu Geschäftszwecken gespeichert.
§ 7 Versand
(1) Im kaufmännischen Verkehr erfolgen Verladung und Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
(2) Im Rahmen des Zumutbaren werden wir Wünsche und Interessen unseres Vertragspartners hinsichtlich Versandart und Versandweg berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten unseres Vertragspartners.
§ 8 Gewährleistung
(1) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien unseren Vertragspartner jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
(2) Handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen sind von unseren Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren hinzunehmen.
(3) Unser Vertragspartner hat gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(4) Beanstandungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 1 Jahr nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Unser Rückgriffsrecht gegenüber Lieferanten nach §§ 478 f BOB bleibt hiervon unberührt.
(5) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für eine Vertragspartei unzumutbar, kann unser Vertragspartner vorn Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen. Im Falle des Rücktritts ist die beanstandete Ware unverzüglich zurückzusenden.
§ 9 Schadensersatz
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, unbeschränkt haften.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Vertragspartner vor.
(2)Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
(3) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr tritt unser Vertragspartner die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt insgesamt bzw., in Höhe unseres Miteigentumsanteils an uns ab. Unser Vertragspartner ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen.
(4) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns von unserem Vertragspartner unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
(5) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
(6) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
(7) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit Sicherheiten freigegeben. Die jeweils freizugebenden Sicherheiten sind im Einvernehmen der Vertragsparteien zu bestimmen.
(8) Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns jeden Wechsel ihres Wohn- bzw., Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen zwischen den Vertragsparteien bestehen.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird Essen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.